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Unsere Beratungsleistungen
Wir sind ein völlig unabhängiges, kundenorientiertes Unternehmen mit dem Ziel, die Energiepreise für unsere Kunden nachhaltig und regelmäßig zu senken. Hierbei haben wir uns für technisch und wirtschaftlich optimierte Energiekonzepte im Bereich der Industrie spezialisiert, da die Erfahrung über den bisherigen, liberalisierten Strom- und Gasmarkt in Deutschland die Tatsache hervorbringt, dass nur Industriebetriebe aufgrund ihrer Nachfragemenge heute eine genügend starke Verhandlungsposition besitzen. Durch die weitere Liberalisierung der europäischen Energiemärkte ist diese kunden-freundliche Verhandlungsposition deutlich angestiegen.
Im Industriekunden-Bereich arbeiten wir erzeugerübergreifend. Unsere Stärke ist die individuelle Lösung beim Kunden.
Das Aufgabengebiet von AyyoEnergie umfasst das Betreuen von Bezugsverträgen für Strom (und/oder Gas, Fernwärme). Zu den Schwerpunkten zählt die Strom- und Erdgasbeschaffung für Industriekunden im liberalisierten Markt. Wir analysieren die kundenspezifischen Bezugsverträge sowie aktuelle Angebote der Lieferanten. Des Weiteren bereiten wir Verhandlungen vor und führen diese entsprechend durch. Auch bewerten und gestalten wir langfristige Energiebezugs- und -lieferverträge einschließlich Vertragspreisanalyse und -monitoring. Darüber hinaus führen wir übergreifende Wirtschaftlichkeits- und Planungsberechnungen durch und stellen ein professionelles Energiedaten- und Portfoliomanagement sicher. Der neue Vertragsabschluß erfolgt weiterhin ausschließlich durch den Kunden.
Wir nutzen die bestehenden Spielräume zugunsten unserer Kunden aus und versuchen den Rahmen jedoch nicht zu sprengen. Wir glauben, dass der langfristige Kundennutzen größer ist, wenn Ayyo Energie GmbH & Co. KG bei den Energieversorgungsunternehmen als fairer Geschäftspartner angesehen wird.
Unsere Beratungsleistungen für Industriekunden (z.B. Strombezugsvertrag)
Wir überprüfen die entsprechenden Unterlagen und werten sie sorgfältig aus. Anhand von Vergleichsrechnungen und unter Einsatz unserer EDV-Anlage ermitteln wir, welche Einsparungen und Verbesserungen bei den speziellen Bezugsverhältnissen des Kunden möglich sind.
Ausgehend von dem vorhandenen, 12-monatigen Lastprofil und dem prognostizierten Stromverbrauch für die nächsten Monate können wir für jede einzelne Abnahmestelle die wichtigen Strompreiskomponenten:
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a) die Durchleitungsentgelte,
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b) die Erzeugungskosten,
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c) die Vertriebskosten und
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d) die Steuern sowie
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e) die Umlagen
Für unsere Kunden führen wir auch Verhandlungen mit mehreren Energieversorgern (darunter auch mit dem derzeitigen Energielieferanten und/oder Netzbetreiber), um für den Kunden günstigere Vertragskonditionen zu erreichen. Der neue Vertragsabschluß erfolgt weiterhin durch den Kunden.
Des Weiteren beraten wir unseren Kunden auch im Bereich "Optimierung der energietechnischen Anlagen". Ziel ist die Senkung der Energiekosten und die optimale Auslastung der elektrotechnischen Geräte.
Um eine unabhängige und effiziente Arbeit zu ermöglichen, werden unsere Beratungskosten nur durch den Kunden getragen.
Ausschnitt aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Betreuungsvertrag
Paragraph 1: Zielsetzung
Gemeinsames Ziel der AyyoEnergie und des Kunden ist es, es dem Kunden durch die Tätigkeit von AyyoEnergie auf dem allgemeinen Energiemarkt langfristig zu ermöglichen, Strom zu günstigen Tarifen zu beziehen.
Zur Erreichung dieses Zwecks tritt AyyoEnergie in Verhandlungen mit Energieanbietern. Durch das Bündeln verschiedener Kundengruppen kann jeweils für den einzelnen Kunden nicht nur einmalig, sondern langfristig ein besonders günstiger Energietarif erzielt werden.
Besonders günstige Tarife können jedoch nur dann ausgehandelt werden, wenn es AyyoEnergie ermöglicht wird, für eine Vielzahl von Kunden dauerhaft tätig zu werden. Langfristiges Vertrauen in die Tätigkeit von AyyoEnergie wird somit mit besonders günstigen Energietarifen belohnt.
Um bestmögliche Energietarife auszuhandeln, ist AyyoEnergie daher bemüht, nicht nur einmalig Energiebezugsverträge zu vermitteln. AyyoEnergie hat sich vielmehr zum Ziel gesetzt, dem Kunden als ständiger und kompetenter Ansprechpartner für Energietarife zur Verfügung zu stehen, um so zu gewährleisten, daß der Kunde laufend an positiven Entwicklungen des Energiemarktes beteiligt wird.
Paragraph 2: Unsere vertragliche Pflichten
1. Der Kunde beauftragt AyyoEnergie, im Namen des Kunden einen neuen Energiebezugs- und Netzanschlussvertrag (inkl. Netznutzungsvertrag und Netzanschlussnutzungsvertrag) mit einem Energieanbieter und Vor-Ort-Netzbetreiber durchzuführen. Der neue Vertragsabschluß erfolgt weiterhin durch den Kunden.
2. Aktuell bestehende Energiebezugs- und Netzanschlußverträge werden von AyyoEnergie überprüft; laufende Kündigungsfristen werden überwacht.
Zur Ermittlung der notwendigen Daten stellt der Kunde AyyoEnergie den als Anlage beigefügten Fragebogen ausgefüllt zur Verfügung...
3. AyyoEnergie ist verpflichtet, sich rege und intensiv um die Ermittlung des für den Kunden günstigsten Energietarifs zu bemühen und schnellstmöglich mit vorheriger Information des Kunden einen neuen Energiebezugsvertrag durch den Kunden abzuschließen lassen...
Aufbau und Inhalt von Verträgen, Einkauf auf dem liberalisierten Energiemarkt
Seit 1998 ist der Markt für elektrische Energie liberalisiert. Nach den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen besitzen die Versorgungsunternehmen keinen Gebietsschutz mehr. Sie haben vielmehr die Pflicht, ihr Netz Dritten diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Damit ist es möglich, die benötigte elektrische Energie (und Erdgas) bei einem beliebigen Lieferanten einzukaufen.
Als Folge der Liberalisierung sanken u.a. die Strompreise für große und mittlere Sondervertragskunden zunächst drastisch. Ende 1999/Anfang 2000 war die Talsohle erreicht. Danach stiegen die Preise wieder. Viele Versorgungsunternehmen kündigten bestehende Verträge, um Preiserhöhungen durchzusetzen. Seit langem sind Gas- und Strompreise (wie die Rohöl-) Börsenpreise und unterliegen stündlichen bzw. minütlichen Veränderungen. Die Kursnotierungen werden stark durch spekulative Optionskäufe bestimmt. Außerdem reagieren sie äußerst spontan auf weltpolitische und wirtschaftsbezogene Meldungen. Die Spotmarkt-Preise stehen dabei in Relation zu den entsprechenden Future-Notierungen (Terminmarkt) an weltweiten Börsen.
Zusätzliche Preisanstiege resultieren aus dem Strom-/Energiesteuergesetz,der Konzessionsabgabe, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Durch kryptische Gesetzesbegründungen wird es immer aufwendiger, die Zielsetzung und Ausnahmeregelungen sowie Pflichten des jeweiligen Gesetzes zu "erkennen".
Angesichts der Vertragsfreiheit kann ein Unternehmen nur optimale Konditionen bzw. minimale Energiekosten erzielen, wenn er sachkundig mit den Energielieferanten verhandeln kann. Dem Wissen um die Gestaltungsmöglichkeiten ("praktische Umsetzung") für Energiebezugsverträge und die Auswirkungen verschiedener Varianten kommt damit eine große Bedeutung zu. Diese beinhaltet u. a.:
- Gesetzliche Grundlagen (insb. Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes ab Juli 2005),
- Verbändevereinbarung über Netznutzungsentgelte (vor allem im Gasbereich)
- Allgemeine Vorgaben der Regulierungsbehörden (Landes- und Bundesnetzagentur)
- Größen und Begriffe,
- Messung von Energie und Leistung,
- Allgemeine Tarife, Sonderverträge,
- Liefer-, Netznutzungs- und Netzanschlussverträge (Vertragspartner, wesentliche Inhalte),
- Preisregelungen (Preisgestaltung als Folge der Kostenstruktur, Benutzungsdauerabhängigkeit des Durchschnittspreises, Arbeitspreis-, Monatsleistungspreis- und Jahresleistungspreisregelungen),
- Berücksichtigung der Blindleistung,
- Anschlusskosten, Netzkostenbeiträge und Baukostenzuschlag (BKZ),
- Zusammensetzung des Energiepreises auf dem liberalisierten Markt (Welche Kostenarten kann der Kunde ablehnen? Welche reduzierten Umlagesätze kann der Kunde in Anspruch nehmen?)
- Durchführung einer Ausschreibung (Datenbasis, Bewertung von Angeboten),
- Preisentwicklung (Beispiele) und
- Optimale Vertragsausnutzung durch Blindstromkompensation und Leistungssteuerung.