Herzlich Willkommen bei der Ayyo Energie GmbH & Co. KG
"Wir" sind ein Beratungsunternehmen für industrielle Kunden in Deutschland im Bereich der Energiewirtschaft mit Schwerpunkt "Strom- und Gasbeschaffung" und "Energieeinsatz (u. a. Optimierung der Netznutzung, Steuern- und Abgabenlast)". Unsere Beratungsleistung bieten wir auch für deutsche Gesellschaften mit Standorten in Österreich, den Niederlanden, Slowakei und Tschechien an. Hierzu schließen wir mit unseren Kunden/Mandanten einen "Energiebetreuungsvertrag" ab.
Wir betreuen keine Privatpersonen und -haushalte sowie Gewerbekunden (Energieverbrauch je nach Energieart Strom/Gas/Wärme/Kälte von bis zu 5 Mio. kWh/Jahr/Standort).

Wir unterstützen Sie zu folgenden Aufgabengebieten:
Unterstützung beim Strom- (Ökostrom, Regionalstrom), Erdgas- (Biogas, Biomethan) und Wärme-/Kältebezug (Dampf) sowie Heizölbezug (u. a. Anlegbarkeit zw. Erdgas, Heizöl, Biomasse/Holzpellets)
  • Unterstützung bei Dekarbonisierung via Klimaschutzverträge (via Vorgaben von BMWK)
  • Unterstützung beim Kauf von Herkunftsnachweisen (HKN, Guarantee of Origin GO - auf deutsch HKN) für Strom (u. a. Power Purchase Agreement PPA; Verträge mit physischem oder einem virtuellen PPA-Bezug) und Gase, Wasserstoff und erneuerbar erzeugte Wärme und Kälte (wichtig u. a. für Kennzeichnungspflicht, Nachhaltigkeitskriterien) ohne Greenwashing ("Grünwäsche") und Irreführung der Allgemeinheit ("Gehirnwäsche") sowie Beachtung des Wettbewerbsrechts
  • Markt-Kommentierung und Preisentwicklungen (grafische und tabellarische Auswertung der historischen Großhandelspreise für Energiebeschaffung)
  • Auszug aus unserem Marktbericht für Oktober 2022 (pdf-Datei)

  • Neue Reformen/Novellen, die auch im Bundesgesetzblatt in Deutschland zu verkünden sind, hinsichtlich der Abgaben und Umlagen sowie Steuern

    Monitoring des Lastmanagements 2021ff und Monitoring Energie 2021ff

    Rückerstattung der Konzessionsabgabe für Gas- und Strombezug

    Abschaltung von Kraftwerken und/oder Vorliegen eines Gasmangels (Vorliegen einer Alarmstufe oder Notfallstufe GAS) und deren Einfluss auf die Vereinbarung individueller Netznutzungsentgelte bei der 7.000 h-Regelung
  • Bundesnetzagentur mit Aktenzeichen BK4-22-086: Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte; Wichtig für Unternehmen, die im Zusammenhang mit erheblich reduzierten Gesamtimportmengen nach Deutschland ihre Produktion aufgrund einer Verminderung ihres Gasbezuges reduzieren, wird ein Anspruch auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 2 bis 4 StromNEV aus dem Kalenderjahr 2021 für das Kalenderjahr 2022 unter den Voraussetzungen des § 118 Abs. 46 Nrn. 1 bis 3 EnWG festgelegt.
    D. h. Unternehmen haben im KJ 2022 einen Anspruch auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte trotz verfehlter Kriterien, wenn diese Verfehlung auf eine Reduktion der Produktion aufgrund des Gasmangels zurückzuführen ist.
  • Am 21.12.2022 hat die Bundesnetzagentur die Einleitung eines Verfahrens für eine Festlegung zur Anpassung und Ergänzung von Voraussetzungen für die Vereinbarung individueller Netzentgelte für den Netzzugang veröffentlicht. Der Geltungszeitraum der (neuen) Festlegung soll zunächst auf den 31.12.2023 (alternative Zielsetzung: 31.12.2025) begrenzt sein. Stellungnahmen hierzu sind bis zum 18.01.2023 möglich.
  • Neben der bisherigen Zielsetzung der Flexibilisierung der Netznutzung soll eine etwaige Festlegung nunmehr auch Beiträge zur Stützung der netztechnischen Leistungsbilanz oder zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs (inkl. Erhöhung sowie spätere Reduzierung des Strombezugs in Abhängigkeit der Preishöhen am börslichen Großhandelsmarkt für Strom) ermöglichen.

  • "Starthilfe" zur Erstellung individueller Verfahrensdokumentation (u. a. Mess- und Schätzkonzept nach EEG 2021, Meldepflichten als Marktakteur)
  • Übertragungsnetzbetreiber: Gemeinsame Grundsätze zum Messen und Schätzen ("Drittmengenabgrenzung")
  • Entscheidungsbaum (sprich: standardisierte Prüfsystematik) für Mengenabgrenzung

  • Entscheidungs- und Anwendungshilfe (sprich: standardisierte Prüfsystematik) für Einkauf von Strom, Erdgas und Wärme (Dampf) mit Bezug auf (absoluten und relativen) Entlastungssummen aus der Preisbremsegesetzen gültig ab dem 01.01.2023
  • Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (Strom-PBG) veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 23.12.2022
  • Vergleich der individuellen Vertragspreise KJ 2023 in Abh. der Referenzpreise (Handlungsempfehlungen: u. a. Ermittlung der effektiven Vertragspreise inkl. der zuerwartenden Entlastungssummen; Wann bzw. bei welchen Heizöl-/Kohle-/Holzpelletspreisen und Istmengen zu Referenzmenge - z. B. monatlich 70 % der Menge KJ 2021 / 12 - ist der Ersatz für Erdgas- und Wärmebezug sinnvoll?)
  • Auszug aus unserer internen Zusammenfassung der beiden Gesetze: "Vereinfachte und nicht abschließende Übersicht zu Entscheidungsfindung und Meldepflichten für Gesetze zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (Strom-PBG) aus Sicht eines Industrie-Letztverbrauchers (Strom, Gas) bzw. eines Industriekunden (Wärme)" (pdf-Datei)
  • Praxisbeispiel hinsichtlich einer fiktiven Kostenübersicht (inkl. Ermittlung der Entlastungssummen) für Gas- und Strombezug KJ 2023 eines Industrie-Letztverbrauchers bzw. eines Industriekunden unter Berücksichtigung der Preisbremsengesetze können Sie unter "Compliance" entnehmen!

  • Weitere Informationen hinsichtlich der obigen Themen entnehmen Sie bitte unter "Compliance"

    Unsere weiteren Aufgabengebiete entnehmen Sie bitte unter "Wir über uns!"


    Unabhängigkeit:
    Ayyo Energie GmbH & Co. KG ist vollkommen unabhängig und mit keinem anderen Unternehmen in irgendeiner Form verbunden oder assoziiert. Unsere Kosten hinsichtlich der Beratungsleistungen werden zu 100 % von unseren Kunden/Mandanten getragen!
    Ayyo Energie GmbH & Co. KG hat mit der Beratung kein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen und Energiepreisen des Kunden und ist somit unabhängig, insbesondere dass AyyoEnergie (und Mitarbeiter/innen):
  • nicht für ein Energieversorgungsunternehmen oder in einem Unternehmen tätig ist, das Produkte und Energie herstellt, vertreibt, anbietet oder Anlagen errichtet oder vermietet, die bei Energiesparinvestitionen verwendet werden,
  • nicht in einem Unternehmen selbständig oder als Angestellter tätig oder an einem solchen beteiligt ist, das Leistungen im Bereich Sanierung und/oder Energieeinsparung bei Gebäuden anbietet (z. B. Bauunternehmen, Bauträger, Handwerksbetriebe, Baustoffhandel, Energieversorger, Netzbetreiber o.ä.),
  • keine Provisionen von oben genannten Unternehmen erhält oder fordert.

  • Individuelle Fragen von Gesellschaften ohne Vertragsbeziehung kann und wird Ayyo Energie nicht beantworten.
  • Der Zugriff auf unseren Webseiten begründet keine Mandats- bzw. Vertragsbeziehung.
  • Wir betreuen keine Privatpersonen und -haushalte sowie Gewerbekunden (Energieverbrauch je nach Energieart Strom/Gas/Wärme/Kälte von bis zu 5 Mio. kWh/Jahr/Standort).
  • Sollten Sie eine Beratung (bzw. ein Beratungsangebot) durch uns wünschen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Bitte senden Sie uns vorab keine historischen Lastgangsdaten und Vertragsunterlagen zu. Bei Bedarf bzw. Interesse Ihrerseits schreiben wir Sie diesbezüglich an!
  • Wir führen keine kostenlose Lastgangs-/Preisanalysen und/oder Erstberatung durch; nach dem Motto: "Was nichts kostet, ist nichts wert!"
  • Im Falle einer gemeinsamen Zusammenarbeit werden die Kosten für Lastgangs-/Preisanalysen und/oder Erstberatung bei der Ermittlung der individuellen Beratungskosten mitberücksichtigt, d. h. diese "Erstkosten" werden Ihnen wieder rückvergütet!


  • W I R    Ü B E R    U N S

    Seit 1999 sind Wir ein unabhängiges, kundenorientiertes Unternehmen mit dem Ziel, die Energiepreise für unsere Kunden nachhaltig und regelmäßig zu senken.

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    B E T R E U U N G / BERATUNG

    Unsere Stärke ist die ganzheitliche Beratung aus einer Hand. Unsere Kunden profitieren somit von individuell zugeschnittenen Lösungen.

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    R E F E R E N Z E N

    Wir zeichnen uns durch langjährige Zusammenarbeit mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen aus.

    Ayyo Energie GmbH & Co. KG

    Hünxer Str. 339
    D-46537 Dinslaken

    Tel.:   +49 (0) 2064 829 65 77

    Fax:  +49 (0) 2064 829 65 79

    E-Mail:    energie@ms-energie.de